Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB der Hydropool Deutschland GmbH 

§ 1 Geltungsbereich

Angebot, Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragsschluss nicht über den Online-Shop www.garemo.de zustande kommt. Kommt der Vertrag über den Online-Shop www.garemo.de zustande, gelten die dort jeweils separat geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

§ 2 Angebot, Unterlagen und Vertragsabschluss

1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere sind enthaltene Abbildungen und Zeichnungen nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich vom Unternehmer als verbindlich bezeichnet worden sind.

2. Gewichts- und Maßangaben in Angebotsunterlagen des Unternehmers sind nur annähernd maßgebend, soweit diese Angaben nicht vom Unternehmer als verbindlich schriftlich zugesichert werden.

3. Für behördliche oder sonstige Genehmigungen hat der Auftraggeber Sorge zu tragen und sie dem Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer hat hierzu erforderliche Unterlagen dem Auftraggeber auszuhändigen. Hat der Unternehmer eine Verzögerung zu vertreten, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

4. Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Unternehmer noch nicht angenommene Bestellung bzw. Beauftragung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Der Unternehmer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme des Unternehmers dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

5. Bietet der Unternehmer dem Kunden eine Lieferung oder Leistung schriftlich an, ist der Unternehmer an dieses Angebot 14 Kalendertage nach Angebotserstellung gebunden, soweit keine andere Frist ausdrücklich vereinbart wird.

§ 3 Preise, Zahlung und Verzug

1. Alle Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gesonderte, nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen, wie z.B. Montage- oder Installationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise bei Abholung ab Lager, ohne Verpackung, Paletten und Versandkosten.

3. Zahlungen können nur in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Überweisung auf ein vom Unternehmer angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

4. Nach Lieferung der Ware sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Erfolgt die Zahlung durch den Kunden nicht innerhalb der 14 Tage, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu vergüten. Die Geltendmachung darüber hinausgehender weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für jedes Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale in Höhe von 3,00 € vereinbart. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden oder zumindest erheblich niedriger angefallen ist.

5. Der Kunde darf nur dann eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Unternehmers aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 4 Lieferung, Liefer- und Leistungszeit und Annahmeverzug

1. Sofern nichts anderes vereinbart, handelt es sich bei angegebenen Lieferzeiten und – fristen um unverbindliche Angaben.

2. Der Lieferort bzw. Ausführungsort muss sicher mit einem Kranwagen angefahren werden können. Wende- und Abfahrtsmöglichkeiten müssen gegeben sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist der Unternehmer berechtigt, die Lieferung oder Ausführung zu verweigern.

3. Soweit eine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt diese grundsätzlich ebenerdig bis zur Bordsteinkante.

4. Der Unternehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zuzumuten ist.

5. Wird der Unternehmer selbst nicht beliefert, obwohl er bei seinen sorgfältig ausgewählten Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird dieser von seiner Leistungspflicht frei und ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden diesem unverzüglich zurückzugewähren.

6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, indem er die gekaufte Ware nicht annimmt, obwohl sie vom Unternehmer wie vereinbart angeboten wurde und der Unternehmer zum Zeitpunkt des Angebots in der Lage ist, die Leistung zu bewirken, und dauert der Annahmeverzug länger als einen Monat an, hat der Kunde die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Der Unternehmer ist berechtigt, für jeden angefallenen Monat 1% der Kaufpreissumme, mindestens jedoch 8,00 € als Lagerkosten zu berechnen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.


§ 5 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware ein Jahr, im Übrigen zwei Jahre mit Ablieferung der Ware.

2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel dem Unternehmer binnen einer Frist von 14 Kalendertagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung eines Rechts wegen eines Mangels ausgeschlossen.

3. Die Gewährleistungsfristen nach § 5 gelten nicht für Gewährleistungsansprüche auf Ersatz von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Unternehmer oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

4. Der Kunde/Käufer wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 300 Abs. 2 BGB für den Fall, dass er sich in Verzug der Annahme befindet, die Gefahr auf ihn übergeht. Die Gewährleistungsfristen beginnen ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

§ 6 Haftung

1. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für bauseits erbrachte Vorleistungen, insbesondere für Untergrundbehandlung und Abdichtungen.

2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

3. Der Unternehmer haftet gegenüber dem Kunden im Fall der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter haftet der Unternehmer unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den Unternehmer, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Unternehmer haftet ebenfalls unbeschränkt im Fall durch ihn oder dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, im Fall von Arglist, der Verletzung einer Garantiezusage sowie im Fall der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

4. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit den Kaufpreis nicht oder nimmt der Kunde die gekaufte Ware nicht ab und hat der Unternehmer dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung bzw. Abnahme gesetzt, so ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde nach Vertragsschluss ernsthaft und endgültig erklärt, seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen zu wollen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Unternehmer pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt dem Unternehmer die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, behält sich der Unternehmer das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, bleiben sämtliche Liefergegenstände bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Unternehmers.

3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde pfleglich zu behandeln.

§ 8 Datenschutz

Der Unternehmer erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung erhobenen Daten verarbeitet und nutzt der Unternehmer zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, einschließlich der Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen. An Dritte gibt der Unternehmer personenbezogene Daten nur weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Durchführung der Lieferung erforderlich ist. Anspruchsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO. Eine Löschung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen. Für die Geltendmachung der dem Kunden zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch kann sich der Kunde an

Gabriele Kneidinger, Büchlberger Straße 46, 94051 Hauzenberg,
E-Mail: g.k@hydropools.de

wenden.

§ 9 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1. Auf sämtliche Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Änderungen des Vertrages und Nebenbestimmungen bedürfen der Schriftform.

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens, ist Passau ausschließlich Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für das gerichtliche Mahnverfahren bleibt es in jedem Fall beim ausschließlichen Gerichtsstand des § 689 Abs. 2 ZPO. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Hydropool Deutschland GmbH | Selbstreinigende Whirlpools und SwinSpas

Hydropool ist seit über 40 Jahren für Innovation und Qualität bekannt.
Als größter kanadischer Whirlpoolhersteller und Weltmarktführer im Bereich SwimSpas setzen wir täglich neue Maßstäbe.

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Samstag nach Vereinbarung

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